Teilweise übernehmen Kreditkartenunternehmen Kosten, die während der Reise entstehen. Manchmal sind die Leistungen allerdings an gewisse Bestimmungen geknüpft, zum Beispiel dass man die Kreditkarte für die Bezahlung der Reise genützt hat oder zumindest während der letzten drei Monate vor Reiseantritt etwas damit bezahlt hat. Der Versicherungsschutz durch die Kreditkarte umfasst in der Regel eine Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung und können nur vom Versicherungsnehmer selbst, nicht aber von mitreisenden Angehörigen in Anspruch genommen werden. Versicherungen, die bei Pauschalreisen angeboten werden, umfassen meist nur eine Stornoversicherung oder einen Ersatz für verlorengegangene Gepäckstücke. Genau diese Leistungen sind oft jedoch bereits von der Kreditkartenfirma gedeckt.
Umfassenden Schutz bietet die Reiseversicherung
Viele Menschen glauben, dass sie bei einem Aufenthalt im Ausland durch ihre gesetzliche Krankenversicherung ausreichend abgedeckt sind. Grundsätzlich zahlen heimische Kassen nur, wenn mit dem Urlaubsland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Nicht einmal bei Reisen innerhalb der Europäischen Union darf man davon ausgehen, dass man für ärztliche Leistungen nichts bezahlen muss. Die Krankenversicherung übernimmt nämlich nur Kosten in der Höhe der Standardsätze, die im Inland gelten. Die tatsächlichen Kosten im fremden Land können sich erheblich von diesem Betrag unterschieden. Reist man in die beliebten Urlaubsziele Ägypten oder die Türkei, verfügt man ohne entsprechende Vorsorge über keinerlei Versicherungsschutz. Für die Einreise in manche Länder wie zum Beispiel Russland ist der Nachweis einer Reiseversicherung erforderlich. Ohne einen Nachweis über einen Versicherungsschutz wird von der Behörde kein Visum ausgestellt. Aber auch für den Städtetrip innerhalb Europas zahlt sich eine private Versicherung aus, die sowohl die Kosten für ambulante oder stationäre Behandlung im Ausland als auch für den Rücktransport in die Heimat übernimmt. Kann im Urlaubsland nämlich keine ausreichende medizinische Versorgung gewährleistet werden, wird in der Regel ein Transport ins Heimatland veranlasst. Dafür gibt es von der gesetzlichen Kasse keinerlei Zuzahlung. So steht man im Notfall nicht nur vor einem medizinischen, sondern auch vor einem finanziellen Problem. Reiseversicherungen können entweder nur für die Dauer des Aufenthalts, für ein oder mehrere Monate oder für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden. Plant man mehrere Reisen in einem Jahr, rentiert sich die Jahresvariante. Weiterführende Informationen zum Thema Auslandskrankenversicherung finden Sie hier